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Aktuelle Regeln zum Infektionsschutz:

  • Seit 03.04.2022 ist die Masken­pflicht bei körper­nahen Dienst­leis­tungen auf­ge­hoben ( siehe 16. BayIfSMV, Stand: 01.04.2022 ).
  • Wir setzen auf Ihr Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein und würden uns freuen, wenn Sie die empfohlenen Hygiene­maß­nahmen, wie FFP2-Maske, Abstands­regeln ( 1,5 m zu anderen Personen ) und ausreichende Handhygiene vorerst noch etwas  bei­be­halten würden.